⚠️ Stand März 2026: Das LkSG befindet sich im Reformprozess. Berichtspflicht und Sanktionsrahmen wurden faktisch außer Kraft gesetzt. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bestehen.
Was Kunden plötzlich von Dir wollen – und was das Gesetz wirklich noch sagt
Ein Auftraggeber schickt einen Fragebogen zur Lieferkette. Jemand im Netzwerk sagt: „Das Lieferkettengesetz wird doch sowieso abgeschafft.“ Stimmt das?
Nicht ganz. Das LkSG gilt weiterhin – und wer jetzt nichts tut, riskiert seine Lieferantenposition.
Wer betroffen ist
Direkt verpflichtet sind Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Als KMU bist Du das wahrscheinlich nicht – aber Deine Auftraggeber schon. Und die geben ihre Anforderungen an ihre Lieferanten weiter. Also an Dich.
Was noch gilt – und was weggefallen ist
Die Kernpflichten bleiben: Risikomanagement, Risikoanalysen, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren.
Was seit Herbst 2025 weggefallen ist: die jährliche Berichtspflicht – abgeschafft, auch rückwirkend. Das BAFA verfolgt nur noch schwere Verstöße.
Wichtig bleibt: Das LkSG ist eine Bemühungs-, keine Erfolgspflicht. Nachweisbar strukturiert vorgehen reicht. Mittelbare Zulieferer werden nur relevant, wenn es konkrete Hinweise auf Verstöße gibt.
Was auf EU-Ebene passiert
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird deutlich entschärft: Künftig sollen nur Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz erfasst sein. Umsetzung: frühestens 2028/2029. Für KMU also keine direkte Pflicht – aber der indirekte Druck durch Auftraggeber bleibt.
Was Du jetzt tun solltest
Überblick schaffen: Welche Produkte und Dienstleistungen kommen von wo? Abstrakte Risikoeinschätzung nach Länder- und Produktgruppenrisiken. Bei Auffälligkeiten vertiefen. Beschwerdeverfahren einrichten. Alles dokumentieren.
Wer strukturiert vorgeht, ist gegenüber Kundenanfragen souverän – heute und wenn die nächste Regulierungswelle kommt.
→ Welche kostenlosen Tools helfen Dir bei der Risikoanalyse? Weiter zum Beitrag: Tools & Angebote des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte.