„Wir sind klimaneutral“ – dieser Satz steht auf immer mehr Verpackungen, Websites und Geschäftsberichten. Das Problem: Er kann vieles bedeuten. Und wer ihn verwendet, ohne genau zu wissen, was er meint, riskiert mehr als einen Kommunikationsfehler.

Drei Begriffe, drei verschiedene Versprechen

CO₂-Neutralität bezieht sich ausschließlich auf Kohlendioxid. Alle anderen Treibhausgase – Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe – bleiben außen vor. Wer nur CO₂ bilanziert, rechnet sich besser als er ist.

THG-Neutralität schließt alle Treibhausgase ein und ist deshalb umfassender und ehrlicher. Methan etwa verbleibt kürzer in der Atmosphäre als CO₂, wirkt aber kurzfristig deutlich stärker. Wer Methan aus der Bilanz lässt, unterschätzt seine eigenen Auswirkungen erheblich.

Klimaneutralität wäre der umfassendste Anspruch – und zugleich der am schwierigsten einzulösende. Physikalisch würde er bedeuten, sämtliche menschlichen Auswirkungen auf das Klimasystem auszugleichen, einschließlich Effekten wie der Kondensstreifen des Flugverkehrs. Das kann kein Unternehmen leisten.

Was Kompensation kann – und was nicht

Viele „Klimaneutral“-Aussagen basieren auf Kompensation: Das Unternehmen reduziert, was es kann, und gleicht den Rest durch Zertifikate aus – Aufforstungsprojekte, Biogasanlagen, Waldschutz. Das ist grundsätzlich legitim. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Kompensation ersetzt keine Reduktion. Wer seine Emissionen nicht aktiv senkt, sondern nur kauft, bleibt abhängig von einem Markt, dessen Qualität stark schwankt.

Der SBTi-Standard (Science Based Targets initiative) setzt genau hier an: Er fordert, dass Unternehmen Emissionen zuerst reduzieren – auf Basis wissenschaftlicher Dekarbonisierungspfade – und Kompensation nur für unvermeidbare Restemissionen einsetzen.

Was das für KMU konkret bedeutet

Wer Klimaaussagen macht, sollte drei Dinge können:

  • Belegen: Auf welcher Datenbasis beruht die Aussage? Welche Emissionsquellen sind enthalten (Scope 1, 2, 3)?
  • Abgrenzen: Was genau ist gemeint – CO₂, alle THG, welcher Zeitraum, welche Standorte?
  • Differenzieren: Wie viel wurde wirklich reduziert, wie viel kompensiert?

Wer das nicht beantworten kann, sollte die Aussage vorerst lassen. Die EU-Richtlinie gegen Greenwashing (GSCD) macht diese Anforderungen seit 2024 verbindlich – und die Konsequenzen bei falschen Aussagen sind real: Abmahnungen, Reputationsschäden, Verlust von Kundenvertrauen.

Der einfache Test

Bevor ein Unternehmen Klimaaussagen veröffentlicht, lohnt sich eine einfache Probe: Könnte ich diesen Satz vor einem kritischen Journalisten oder einem skeptischen Großkunden verteidigen? Wenn die Antwort zögert – lieber noch nicht.

Im connectSHub-Programm klären wir, was Klimakommunikation für KMU bedeutet – glaubwürdig, belastbar und ohne Risiko. Zum Programm 2026.


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