Ein Fragebogen vom Kunden – und plötzlich fehlt die Struktur
Dein Auftraggeber fragt nach Deinem Vorgehen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Was jetzt?
Wer bis dahin keine Struktur aufgebaut hat, reagiert improvisiert. Wer vorbereitet ist, antwortet souverän – und bindet den Kunden langfristig.
Prävention in der Lieferkette klingt komplex. Sie ist es nicht, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Der Ausgangspunkt: Die Grundsatzerklärung
Bevor Prozesse starten, braucht es eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung. Sie dokumentiert: welche Risiken das Unternehmen für relevant hält (z.B. Kinderarbeit), wie das Risikomanagement aufgesetzt ist, was von Mitarbeitenden in der Beschaffung erwartet wird – und was Lieferanten zu erfüllen haben.
Diese Erklärung ist kein Werbedokument. Sie ist die Basis für alles, was danach kommt.
Die vier gesetzlich geforderten Präventionsstufen
Das LkSG definiert vier Kernanforderungen. Für KMU ist entscheidend: Audits sind nicht verpflichtend. Was zählt, sind strukturierte Prozesse und nachvollziehbare Dokumentation.
- Stufe 1 – Lieferantenauswahl: Lieferanten werden nach sozialen und ökologischen Kriterien ausgewählt. Zertifikate wie Fair Trade, GOTS oder SA 8000 geben Orientierung – wobei SA 8000 besonders aussagekräftig ist, weil dort explizit menschenrechtliche Kriterien geprüft werden.
- Stufe 2 – Vertragliche Verpflichtung: Ein Code of Conduct gehört in den Lieferantenvertrag – ergänzt um Zusicherungen zur Einhaltung der Menschenrechte und das Recht auf Kontrolle. Öffentlich verfügbare Vertragsbeispiele zeigen, wie das konkret aussehen kann.
- Stufe 3 – Selbstauskünfte: Strukturierte Fragebögen beim Lieferanten erheben relevante Informationen. Vorlagen sind verfügbar und lassen sich anpassen.
- Stufe 4 – Prüfung durch Nachweise: Die Selbstauskunft wird durch Dokumente belegt: Lohnbuchhaltungsunterlagen zum Mindestlohn, Nachweise zu Arbeitssicherheit, Zertifikate. Kein Papierstapel um des Papiers willen – sondern gezielt das, was die größten Risiken betrifft.
Was für KMU besonders relevant ist
Externe Prüfdienstleister wie Ecovadis bieten umfassende Bewertungen an – sie sind kostenintensiv, aber die einmal eingereichten Dokumente können Lieferanten gegenüber mehreren Kunden nutzen. Das senkt den Gesamtaufwand.
Vor-Ort-Audits sind nicht Pflicht, können aber sinnvoll sein. Wo sie stattfinden, empfiehlt sich eine halbangekündigte Form: ein Zeitfenster wird kommuniziert, kein konkretes Datum.
Und: Die eigenen Einkäufer:innen müssen verstehen, was sie tun und warum. Interne Schulungen sind kein Nice-to-have, sondern ein Wirksamkeitsfaktor.
Das Ergebnis: Handlungsfähigkeit statt Bürokratie
Wer diese vier Stufen strukturiert umsetzt, hat ein System, das nachweisbar funktioniert – ohne aufwändige Compliance-Maschinerie. Risiken werden reduziert. Kunden bekommen fundierte Antworten. Und das Unternehmen bleibt handlungsfähig, wenn die nächste Anfrage kommt.
→ Wie Du Energie- und Umweltmanagementsysteme nutzen kannst, um Deine Lieferkettenarbeit auch wirtschaftlich zu stärken, zeigt der Beitrag zu den Unterstützungsangeboten der WTSH.
Hinweis: Dieser Text wurde vom Redaktionsteam connectSHub mit KI-Unterstützung erstellt und inhaltlich geprüft.