Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen von der Wesentlichkeitsanalyse zu den tatsächlichen Angabepflichten (Disclosure Requirements) nach ESRS gelangen – mit Systematik, Beispielen und praktischen Tipps. Besonders für KMU wird deutlich: Mit dem neuen DNK-Tool lassen sich diese Anforderungen deutlich leichter und prüfungssicher abbilden.
Ihr fragt Euch jetzt, ob das Thema überhaupt für euer Unternehmen geeignet ist und welche Vorteile Ihr davon habt?
Dieser Beitrag richtet sich an alle berichtspflichtigen oder freiwillig berichtenden Unternehmen, die sich auf die CSRD- und ESRS-Anforderungen vorbereiten. Besonders KMU profitieren, weil sie ihre internen Strukturen frühzeitig aufbauen und so Zeit, Geld und Ressourcen sparen.
Eine saubere Verbindung zwischen Wesentlichkeitsanalyse und Angabepflichten sorgt für:
- Effizienz: kein doppeltes Arbeiten oder unnötige Themen.
- Rechtssicherheit: korrekte Ableitung der Pflichtinhalte.
- Prüfbarkeit: klare Datenpunkte statt vager Textpassagen.
- Wettbewerbsvorteil: sauberes Reporting schafft Vertrauen bei Banken, Kunden und Fördergebern.
Status quo: Viele Themen – viel Aufwand
Aus ersten Unternehmensstudien, z. B. unter DAX40-Firmen, zeigt sich: Klimaschutz (E1), Arbeitsbedingungen (S1) und Unternehmensführung (G1) werden fast überall als wesentlich erkannt. Doch auch viele andere Themen – von Energie bis Wasser – spielen eine Rolle.
Das bedeutet: Die meisten Unternehmen sind breiter betroffen als erwartet.
Gerade die erste Wesentlichkeitsanalyse führt oft zum Aha-Effekt:
„Wir haben ja doch Auswirkungen auf fast alle Themenbereiche.“
Das ist herausfordernd, aber auch eine Chance, Nachhaltigkeit strukturiert zu priorisieren und die Berichtstiefe realistisch zu planen.
Vom Thema zur Pflicht – das System verstehen
Der Schritt von der Analyse zur Berichtserstellung folgt einem klaren logischen Pfad folgt:
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Angabepflichten (Disclosure Requirements)
→ bilden die Kapitel der Norm, z. B. „S1-9: Diversitätskennzahlen“.
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Anwendungsanforderungen (Application Requirements)
→ erläutern, wie die Offenlegung zu interpretieren und auszuführen ist.
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Datenpunkte (Data Points)
→ konkretisieren, was tatsächlich angegeben werden muss – qualitativ oder quantitativ.
So entstehen die oft genannten 1.200 Datenpunkte der ESRS – rund ein Drittel davon qualitativ, also Textarbeit.
Das „Matching“ – Herzstück des Reporting-Prozesses
Das Matching verbindet die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit den passenden Offenlegungsanforderungen:
- Welche Themen (z. B. „Working Conditions“) sind wesentlich?
- Welche Angabe- und Anwendungspflichten gelten dazu?
- Welche Datenpunkte müssen berichtet werden?
Dieser Abgleich kann manuell erfolgen oder über Tools – das neue DNK-Portal vereinfacht diesen Schritt erheblich: Es führt durch alle ESRS-Themen, übersetzt Pflichten in verständliche Sprache und integriert das Reporting in einem digitalen Prozess.
Praxistipp: Lernen von anderen
Es empfiehlt sich bestehende ESRS-orientierte Berichte anzuschauen, z. B. von:
- Hamburger Sparkasse (strikt nach ESRS-Nummerierung)
- Alchem Group (integrierter Bericht mit inhaltlicher Anlehnung an ESRS)
Solche Beispiele zeigen, wie komplexe Vorgaben verständlich und praxisnah umgesetzt werden können. Viele Formulierungen, die auf den ersten Blick juristisch wirken, sind in der Praxis einfacher lösbar.
Struktur statt Chaos
Das Verständnis der ESRS-Systematik ist der Schlüssel für effizientes Reporting.
Wer frühzeitig das Matching zwischen Themen – Pflichten – Datenpunkten übt, spart Aufwand und gewinnt Sicherheit. Das DNK-Tool bietet hier echte Unterstützung, indem es Komplexität reduziert und sprachlich zugänglich macht.
Hinweis: Dieser Text wurde vom Redaktionsteam connectSHub mit KI-Unterstützung erstellt und inhaltlich geprüft. Grundlage des Inhalts ist das Transkript des Impulses aus unserer Veranstaltung:
Aufzeichnung vom 23.01.2025: Reporting – Berichtsanforderungen verstehen – Thomas Leppert